Deine Gemeinde, deine Entscheidung!

 

Zusätzliche Bedingungen

  • Mindestens 18 Jahre alt sein am Tag der Wahlen, d.h. am 11. Juni 2023;
  • Auf der Wählerliste für die Gemeindewahlen eingetragen sein. 

Wie schreibt man sich ein?

In Luxemburg finden die Gemeindewahlen alle sechs Jahre statt. Um teilnehmen zu können, müssen Sie sich in die Wählerliste eintragen lassen. Als Nicht-Luxemburger*in müssen Sie die Registrierung bei Ihrer Gemeinde beantragen, entweder durch einen Besuch vor Ort oder durch einen Online-Antrag.

Die letzte Frist für die Registrierung, um bei den nächsten Gemeindewahlen wählen zu können, ist Montag, der 17. April 2023 um 17 Uhr.

Willst du eine grüne und inklusive Gemeinde mit hoher Lebensqualität und besserer Mobilität? Dann schreibe dich für die Gemeindewahlen am 11. Juni 2023 ein!

Wussten Sie schon?

Die Lebensqualität einer Gemeinde wird oft von den politischen Entscheidungen bestimmt, die dort getroffen werden. Durch die Stimmabgabe kann man also konkret auf dieses Lebensumfeld einwirken. 

Die Integration steht seit jeher im Mittelpunkt der grünen Politik. Sie teilen unsere Werte und möchten sich stärker einbringen? Dann treten Sie uns bei, indem Sie Parteimitglied werden.

Neuheiten im Wahlgesetz 

Die letzte Änderung des Wahlgesetzes erleichtert nicht-luxemburgischen Bürgerinnen und Bürgern die Teilnahme an den nächsten Gemeindewahlen, die am 11. Juni 2023 stattfinden werden.*

Die wichtigsten Änderungen sind: 

  • die Abschaffung der bisherigen Mindestaufenthaltsdauer, um sich in die Wählerlisten einschreiben zu können
  • die Verlängerung der Frist für die Eintragung in die Wählerlisten, um Wählerin oder Wähler zu werden (letzter Tag der Eintragung: 17. April 2023 um 17 Uhr)
  • nur sechs Monate Mindestwohnsitzdauer in der Gemeinde, um Kandidatin oder Kandidat zu werden   

* Die Gesetzesänderung wurde am 13. Juli 2022 vom Parlament beschlossen und tritt vermutlich vor dem Herbst in Kraft. 

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