Neues Denkmalschutzgesetz – Unser kulturelles Erbe für künftige Generationen erhalten

Communiqué de presse

10. Februar 2022

Am heutigen Donnerstag wird in der Chamber über das neue Denkmalschutzgesetz debattiert und abgestimmt. Ziel der Gesetzesreform ist es, einen einheitlichen und modernen Rechtsrahmen zu schaffen, welcher einen effektiveren Schutz unseres kulturellen Erbes gewährleistet. Zudem soll die Reform zu einer administrativen Vereinfachung der Prozeduren beitragen und internationale und europäische Verpflichtungen umsetzen.

Djuna Bernard, Vorsitzende des Kulturausschusses und Berichterstatterin des neuen Denkmalschutzgesetzes, freut sich über die überfällige Modernisierung:

„Kulturerbe, das sind nicht nur unsere wunderschönen Klöster, Schlösser und Bauernhöfe. Kulturerbe, das sind auch die Spuren unserer Industrie, unsere Film- und Musikgeschichte und unsere immateriellen Kulturgüter wie z.B. die Echternacher Springprozession. Es sind die Spuren unserer gemeinsamen Vergangenheit und damit auch ein Teil unserer Identität und unseres Zusammenlebens im Hier und Jetzt. Wir haben eine gemeinsame Verantwortung dafür, dieses Erbe zu schützen.

Das wirtschaftliche und demographische Wachstum der letzten Jahrzehnte stellt den Schutz unseres Kulturerbes vor Herausforderungen. Das neue Gesetz bringt einen Paradigmenwechsel. Bisher galt eine Schutzprozedur, die oft in der Dringlichkeit einer archäologischen Entdeckung oder des Verkaufs eines historischen Gebäudes unter Zeitdruck stattfinden musste. In Zukunft ist der Schutz unseres kulturellen Erbes proaktiv, geregelt durch transparente Prozeduren und klare Fristen. Das bringt Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten.

Djuna Bernard begrüßt, dass das neue Gesetz erstmals das Prinzip der Präventivarchäologie in geltendem Recht verankert:

„Im Bereich des archäologischen Kulturerbes erlaubt die systematische Zusammenführung der gewonnen Erkenntnisse uns künftig, nach und nach das archäologische Potential des Untergrunds landesweit zu inventarisieren. Zufallsfunde und die teuren Baustopps, die sich daraus heute häufig ergeben, sollen so zur Ausnahme werden. Auch beim architekturalen Erbe wird ein einheitliches Register eingeführt, in dem die national schützenswerte Bausubstanz Gemeinde für Gemeinde wissenschaftlich erfasst und anschließend unter Schutz gestellt wird. Bis das neue System vollständig zur Anwendung kommen kann, soll ein gesetzliches Sicherheitsnetz die weitere Zerstörung historischer Bausubstanz verhindern.

Dabei geht es nicht um die bedingungslose Erhaltung jedes älteren Gebäudes oder um den Wunsch, das Rad der Zeit zum Stehen zu bringen. Der Schutz zielt auf den Erhalt und die Valorisierung des national bedeutsamen Kulturerbes für die heutige und zukünftige Generationen. So können unter Denkmalschutz stehende Bauten zum Beispiel unter gewissen Auflagen sehr wohl renoviert oder umgebaut werden. Die Besitzer können dabei sogar finanziell und fachlich vom Kulturministerium unterstützt werden.“

François Benoy, Mitglied im Kulturausschuss der Chamber, betont die Wichtigkeit der Zusammenarbeit auf allen Ebenen in der Umsetzung des neuen Gesetzes:

„Um einen effizienten Schutz zu gewährleisten, müssen alle Beteiligten ihre Verantwortung übernehmen. Es ist begrüßenswert, dass das neue Gesetz ein Verfahren gewährleistet, in dem alle betroffenen Ministerien, Gemeinden und ihre Einwohner:innen sowie die Eigentümer:innen von Immobilien einbezogen werden. Wir müssen eine echte Denkmalschutzkultur auf allen Ebenen etablieren.

Hier sind Information, Beratung und Zusammenarbeit zwischen dem Staat, den lokalen Behörden, kulturellen Institutionen und Vereinigungen und der Öffentlichkeit wichtig.

Der Erfolg des neuen Gesetzes wird auch von den Mitteln abhängig sein, die für die Umsetzung bereitgestellt werden. Es ist entscheidend, dass die zuständigen Behörden die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen erhalten, um möglichst schnell die Arbeiten an den neuen wissenschaftlichen Inventaren unseres Kulturerbes abschließen zu können.“

Damit die neuen Schutzmechanismen voll zum Tragen kommen können, ist die Kohärenz zwischen der nationalen und der kommunalen Ebene mitentscheidend. François Benoy kommentiert die Verantwortung der Gemeinden:

„Die Gemeinden behalten weiterhin ihre Verantwortung für den Schutz des lokal schützenswerten Kulturerbes. Sie müssen diese Verantwortung in Zukunft ernst nehmen. Die Überarbeitung des  Flächennutzungsplans (PAG), die alle sechs Jahre in den Gemeinden ansteht, bieten eine wichtige Gelegenheit, um den Denkmalschutz auch auf kommunalem Plan zu garantieren. Dies ist umso wichtiger, weil das neue Gesetz erst in einigen Jahren voll greifen wird und bis dahin der kommunale Schutz das Sicherheitsnetz gegen Zerstörung oder Verfall darstellt.“

 

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