Anpassungen am Naturschutzgesetz : Vereinfachungen im Sinne der Bürger*innen, des Klimas und der Natur

Communiqué de presse

24. Juli 2023

Am heutigen Freitag stimmen die Abgeordneten im Plenum der Chamber über die vorgeschlagenen Änderungen am Naturschutzgesetz ab. Mit diesen Änderungen wird das Naturschutzgesetz an die jüngsten Rechtsprechungen des Verwaltungsgerichtshofes angepasst. Es werden administrative Hürden abgebaut und die energetische Renovierung von Gebäuden in der Grünzone begünstigt.

François Benoy, Vorsitzender des Umweltausschusses und Berichterstatter des Gesetzesentwurfs, erklärt:

„Es ist wichtig, dass die Chamber diese Gesetzesänderung noch vor dem Sommer verabschiedet um den Rechtsprechungen des Verwaltungsgerichts schnellstmöglich Rechnung zu tragen und für eine klare gesetzliche Basis für Gebäulichkeiten in der Grünzone zu sorgen. Dies ist sowohl im Interesse der dort wohnenden und arbeitenden Bürger*innen, wie auch der Natur und des Klimaschutzes.

 Durch klare und praktikable Bestimmungen zur Legalisierung von Gebäuden in der Grünzone bauen wir unnötige administrative Hürden ab und sorgen dafür, dass bestehende Gebäude einfacher in Stand gehalten werden können. Es ist auch wichtig zu unterstreichen, dass es für Bürger*innen einfacher wird, Arbeiten im Sinne des Klimaschutzes durchzuführen: energetische Sanierungen in der Grünzone werden jetzt ausdrücklich gestattet und klar geregelt, und die Installation von Photovoltaikanlagen wird von der Genehmigungspflicht befreit.

 Dadurch, dass wir Umbauarbeiten an und in Gebäuden in der Grünzone erleichtern, und eine ganze Reihe von Installationen, wie z.B. Zäune, Folientunnel, Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse, oder Unterstände zum Schutz von Weidetieren, von der Genehmigungspflicht befreien, reduzieren wir den Verwaltungsaufwand für Bürger*innen, Land- und Forstwirt*innen, und entlasten somit auch die Verwaltung.“

 

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