Änderungen am Naturschutzgesetz : Verbesserung des Gesetzes für eine Stärkung des Naturschutzes

Communiqué de presse

19. Januar 2022

Am Dienstag stimmen die Abgeordneten im Plenum der Chamber über die vorgeschlagenen Änderungen am Naturschutzgesetz ab. Mit den Änderungen treten verschiedene Bestimmungen in Kraft, welche die Umsetzung des Naturschutzgesetzes im Alltag verbessern und administrative Hürden abbauen. Die naturschutzrechtlichen Straftatbestände werden verschärft und somit eine wirksame Anwendung des Gesetzes gewährleistet.

François Benoy, Vorsitzender des Umweltausschusses und Berichterstatter des Gesetzesentwurfs, erklärt:

„Der derzeitige Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und der wildlebenden Pflanzen- und Tierarten bleibt trotz der Anstrengungen der letzten Jahre in hohem Maße besorgniserregend. Um zu verhindern, dass Tier- und Pflanzenarten auch in Luxemburg in den kommenden Jahren aussterben, müssen wir gegensteuern. Dafür brauchen wir ein starkes Naturschutzgesetz.

Mit den heute angenommenen Änderungen sorgen wir dafür, dass der Staat die nötigen Mittel hat, um gezielt gegen die Zerstörung von natürlichen Lebensräumen vorzugehen. Gleichzeitig wird ein besonderer Fokus auf den Abbau von administrativen Hürden und mehr Flexibilität für Betroffene gelegt. Ich begrüße, dass zusätzlich eine legale Basis geschaffen wird, um unsere Anstrengungen gegen unnötige Lichtverschmutzung zu verstärken.“

Hintergrund

  • Mehrere Änderungen betreffen die Handhabung von Gebäuden in der Grünzone und sorgen für mehr Flexibilität:
  • In Zukunft werden auch Nebenberufler:innen die Möglichkeit haben, kleine Gebäude für ihre Aktivitäten in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau oder Gemüsebau in der Grünzone zu errichten.
  • Die Reform leistet zudem Hilfestellung für Menschen, die wegen extremen Wetterereignissen Schaden an ihrer Wohnung erlitten haben. Sie können in Zukunft ihren Hauptwohnsitz in der Grünzone wieder aufbauen, wenn dieser aufgrund höherer Gewalt zerstört oder beschädigt wurde.
  • Bei bestehenden Gebäuden in der Grünzone werden zudem fortan Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild der Gebäude genehmigt werden können.
  • Auch wird der Geltungsbereich des Gesetzes auf Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung erweitert um Menschen, Tiere und Pflanzen besser vor den schädlichen Auswirkungen von künstlichem Licht in der Nacht zu schützen.
  • Der Gesetzesvorschlag enthält zudem neue Bestimmungen, um die Umsetzung von Projekten für Flussrenaturierungen oder natürlichen Hochwasserschutz zu vereinfachen. So wird das öffentliche Vorkaufsrecht auf unbebaute Katasterparzellen ausgedehnt, die an Wasserläufe angrenzen. Damit können der Staat, die Gemeinden und die Gemeindesyndikate künftig schneller und einfacher Land erwerben.
  • Zusätzlich müssen zukünftig Kompensationsmaßnahmen, die außerhalb der Flächenpools durchgeführt werden, prioritär in der gleichen Gemeinde oder in umliegenden Gemeinden durchgeführt werden.
  • Es wird eine neue gesetzliche Basis für die Bestimmung und den Schutz von bemerkenswerten Bäumen geschaffen, da dies künftig nicht mehr über die Gesetzgebung zum Denkmalschutz gedeckt wird.

 

All d'Aktualitéit

Gitt Member

Schreift Iech an

Ënnerstëtzt eis

Maacht en don