Luxemburgs Arbeitsrecht gefährdet!

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26. Mai 2011

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heutigen Urteil die Umsetzung der Entsenderichtlinie in Luxemburg stark beanstandet und für rechtswidrig erklärt.

EuGH-Urteil zur Vertragsverletzungsklage gegen Luxemburg


Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heutigen Urteil die Umsetzung der Entsenderichtlinie in Luxemburg stark beanstandet und für rechtswidrig erklärt.


Claude Turmes, Europaabgeordneter (Déi Gréng) und Viviane Loschetter, Abgeordnete (Déi Gréng), erklären hierzu: 


„Das heutige Urteil bestätigt, dass es im Bereich der Sozialpolitik in der EU noch immer große Lücken gibt. Nach dem Rüffert- und Laval-Urteil wird erneut die Freiheit des Binnenmarktes über soziale Rechte gestellt.


 Der EuGH schränkt die Kontrollrechte der Mitgliedstaaten bei der Entsendung von Arbeitnehmern auf Kosten des Arbeitsschutzes ein. Die Richter verweigern den Mitgliedstaaten damit das Recht, selbst zu bestimmen, was in ihrem Land zum Bereich der öffentlichen Ordnung gehört.


 Luxemburg hat in der Umsetzung der Richtlinie verschiedene Sozialklauseln festgelegt, die Sozialdumping verhindern sollen. So muss für die entsandten Arbeitnehmer ein Arbeitsvertrag vorliegen, ein Vertreter ihres Unternehmens muss verfügbar sein, Index, Mindestlohn und Kollektivertragsbestimmungen Luxemburgs müssen gelten.


 De facto erkennt der EuGH nur die nationalen Mindeststandards an, die in der Richtlinie explizit aufgeführt werden, wie z.B. Mindestlohn und Urlaub. Dieser restriktive Ansatz verkennt den Sinn von Richtlinien: Ihr Zweck besteht nicht darin, jede erdenkliche Einzelnorm bis ins kleinste Detail zu definieren. Vielmehr soll eine Richtlinie Mindeststandards, Prinzipien und Grundnormen festlegen, in deren Rahmen die Mitgliedstaaten diese gemäß ihrer nationalen Unterschiede und Besonderheiten umsetzen. Die Richter ignorieren vollkommen, dass in der Richtlinie aufgrund der verschiedenen nationalen Traditionen und Besonderheiten ganz bewusst eben nur minimale Standards aufgeführt werden.


 Dieses Urteil bestätigt erneut, dass dringend gehandelt werden muss: Ziel der EU-Politik muss sein, eine Balance zwischen Binnenmarkt und sozialen Standards zu finden. Die EU ist eine Sozialgemeinschaft. Die Luxemburger Regierung muss sich dafür einsetzen, dass die Unantastbarkeit nationaler sozialer Regeln juristisch auf EU-Ebene besser verankert wird. Dabei sollte auf den horizontalen Sozialbestimmungen des Lissabon-Vertrages aufgebaut werden. Eine Revision der Entsenderichtlinie ist dringend nötig und in diesem Rahmen möglich.“


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