Zukunft unserer Steuerpolitik – Wohlstand gerechter verteilen

Communiqué de presse

14. Juli 2022

Steuern sind kein Selbstzweck. Sie dienen in erster Linie der Finanzierung der Allgemeinheit. Ohne Steuereinnahmen kann der Staat keine Wohnungen, Schulen, Bahnstrecken oder Spitäler bauen, keine Hilfen an Haushalte und Unternehmen verteilen und keine Löhne zahlen. Kurzum: Ohne Steuereinnahmen gibt es keinen funktionierenden Staat, der dazu in der Lage ist, Politik zu gestalten.

Für uns gréng ist eine gerechte Steuerpolitik die Grundlage für eine funktionierende Gesellschaft und für das Gemeinwohl. Mit einer gerechten, nachhaltigen und soliden Steuerpolitik können wir hohe Ungleichheiten ausgleichen, Umwelt und Klima schützen und Gleichberechtigung sowie Chancengleichheit sicherstellen. Wir wollen durch steuerliche und finanzielle Anreize klima- und umweltfreundliche Lösungen ermöglichen und belohnen. Ebenso wollen wir mit einem gerechteren Steuersystem dafür sorgen, dass Einkünfte und Vermögen gerecht verteilt werden und alle nach ihrer Leistungsfähigkeit zu unserem Zusammenleben beitragen.

Auch wenn die angekündigte Steuerreform, allen voran die Individualisierung der Einkommenssteuer, nicht umgesetzt werden konnte, haben wir in den letzten Jahren zahlreiche steuerpolitische Maßnahmen in Richtung mehr sozialer Gerechtigkeit und Klima- und Umweltschutz umgesetzt. So haben wir unter anderem eine CO2-Steuer samt sozialem Ausgleich, eine Erhöhung des Mindestlohns um 100€ sowie einen ermäßigten Steuersatz für nachhaltige Investitionen umgesetzt.

Trotz dieser positiven Entwicklungen bleiben wichtige steuerpolitische Baustellen, die in den nächsten Jahren angegangen werden müssen. Die Lösung der großen Herausforderungen wie der Klimakrise, den steigenden sozialen Ungleichheiten und der Wohnungskrise erfordert, neben anderen Maßnahmen auch die nötigen steuerpolitischen Hebel in Bewegung zu setzen.

Kleine und mittlere Einkommen gezielt stärken

In den letzten Jahren sind sowohl das Armutsrisiko als auch die sozialen Ungleichheiten in Luxemburg gestiegen. Es ist ein Negativtrend, der sich auch in anderen EU-Ländern beobachten lässt. Die derzeitig steigenden Preise riskieren, diese schwierige Situation für viele Bürger*innen weiter zu verschärfen. Die Regierung hat bereits reagiert, u.a. mit der Erhöhung der Teuerungszulage, der Reindexierung des Kindergeldes, sowie der Energieprämie und weiteren Maßnahmen aus Energiedësch und Tripartite. Auch mit der Reform des Mietzuschusses werden Mieter*innen mit niedrigen Einkommen gezielt unterstützt.

Angesichts der Entwicklung der sozialen Lage sind wir jedoch der Meinung, dass weitere Maßnahmen nötig sind, um dafür zu sorgen, dass jede*r von seinem Lohn in Würde leben kann:

  • Erhöhung des Mindestlohns um 50€ netto anhand des „Crédit d’impôt salaire social minimum“, um die Kaufkraft von Mindestlohnempfänger*innen zu stärken.
  • Substantielle Erhöhung des Steuerkredits um mindestens 300€ für Erwerbstätige, Freiberufler*innen und Rentner*innen, um Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen zu stärken. Der Steuerkredit wirkt voll für jährliche Einkommen von bis zu 40.000€ und sinkt regressiv bis zu einem Einkommen von 80.000€.
  • Indexierung der Teuerungszulage an die Entwicklung der Konsumpreise.
  • Verdopplung des Steuerkredits für Alleinerziehende von jährlich 1500€ auf 3000€.

Mehr Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Kapital und Arbeit

Die steigenden Ungleichheiten werden dadurch verstärkt, dass Kapitaleinkommen im Vergleich zum Einkommen aus der Erwerbsarbeit vergleichsweise wenig besteuert werden.

Wir streben deshalb eine gerechtere Besteuerung von Kapital im Vergleich zum Einkommen aus Erwerbsarbeit an:

  • Zusätzliche Tranche in der Einkommenssteuertabelle für sehr hohe Einkommen ab 300.000€ sowie Erhöhung des Spitzensteuersatzes auf 45% bei dieser Tranche, um die steuerlichen Unterstützungen von niedrigen und mittleren Einkommen zu finanzieren;
  • Stärkere Besteuerung von Gewinnen aus dem Kauf und Verkauf von Wertpapieren zum halben Durchschnittssteuersatz („demi-taux global“). Diese Gewinne werden derzeit nicht besteuert, wenn die Beteiligung mehr als 6 Monate andauert und 10% des Gesamtkapitals nicht übersteigt.
  • Volle Besteuerung von Kapitalerträgen. Kapitalerträge (z.B. Dividenden) sind heute, im Gegensatz zu Einkommen aus der Erwerbsarbeit, zur Hälfte von der Steuer befreit.

Mobilisierung von Wohnraum und Förderung von bezahlbarem Wohnraum

In der Wohnungspolitik haben wir in dieser Legislatur viele wichtige Reformen angestoßen und umgesetzt. Außerdem wurden die Investitionen in den öffentlichen und bezahlbaren Wohnraum massiv erhöht, um schnellstmöglich das Recht auf Wohnen umzusetzen.

Um die Wohnungskrise in den Griff zu bekommen bedarf es aber auch einer tiefgreifenden Reform der Besteuerung. Mit der Reduzierung des „Amortissement accéléré“ und der Besteuerung der FIS-Investmentfonds wurden bereits wichtige steuerpolitische Maßnahmen umgesetzt.

Die bereits angekündigte Reform der kommunalen Grundsteuer sowie auch die bereits angekündigten nationalen Mobilisierungs- und Leerstandsteuern müssen jetzt schnell konkretisiert und umgesetzt werden. Letztere sind wichtige Instrumente, um mehr Wohnraum zu mobilisieren.

Um darüber hinaus eine gerechtere Besteuerung sicherzustellen und bezahlbaren Wohnraum zu fördern und zu finanzieren, bedarf es weiteren steuerpolitischen Lenkungsmaßnahmen:

  • Einführung einer Mehrwertabgabe nach Baseler Modell, die den Wertzuwachs, der durch Baupotentialerhöhungen entsteht, besteuert. Da die Erhöhung des Baupotentials auf eine Entscheidung der öffentlichen Hand zurückgeht, sollte diese auch am somit entstandenen Wertgewinn teilhaben. Besteuert wird dabei nur der Wertzuwachs des Bodens durch die tatsächlich umgesetzte Bauverdichtung. Das System ist gerecht, ökonomisch sinnvoll und einfach anzuwenden.
  • Erhöhung der Steuerbefreiung von Mieteinnahmen aus der „Gestion locative sociale“ (GLS), um mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Derzeit sind Mieteinnahmen aus der GLS zur Hälfte steuerbefreit, wobei die Mieten deutlich unter dem Marktpreis liegen. Durch eine erhöhte Steuerbefreiung wird die GLS im Vergleich zur herkömmlichen Vermietung deutlich attraktiver.
  • Ersatzlose Abschaffung des „Amortissement accéléré“ sowie Deckelung der Abschreibung von Kreditzinsen für Vermieter*innen. Derzeit können Vermieter*innen anhand von Steuerabschreibungen oft ihre gesamten Mieteinnahmen von der Steuer befreien oder sogar auf anderen Einkommenskategorien Steuern sparen. Dieser exzessive Steuervorteil ist nicht mehr angemessen, da er die Nachfrage von Investor*innen nach Wohnraum stimuliert, was wiederum die Immobilienpreise antreibt.
  • Gerechtere Besteuerung von Wertgewinnen beim Kauf und Verkauf von Immobilien durch Mehrfacheigentümer*innen durch die Abschaffung des Freibetrags sowie der Verlängerung der Frist bei der vorteilhaften Behandlung für Immobilien, die länger als 2 Jahre im Besitz des Steuerpflichtigen waren. Derzeit besteht beim Verkauf von Immobilien, bei denen es sich nicht um den ersten Wohnsitz handelt, ein Freibetrag von 50.000€. Darüber hinaus wird der Wertgewinn heute nur zum halben Durchschnittssteuersatz besteuert, sobald die Immobilie länger als 2 Jahre im Besitz des Steuerpflichtigen war.

Schneller in Richtung Klimaneutralität

Die Steuerpolitik ist ein wichtiges Instrument für eine ambitionierte Klima- und Umweltschutzpolitik, mit der wir es schaffen, unsere Klimaziele zu erreichen und somit die Klimakrise konsequent zu bekämpfen. Neben der Bepreisung von CO2-Emissionen wollen wir durch steuerliche und finanzielle Anreize klima- und umweltfreundliche Lösungen ermöglichen und belohnen.

In dieser Legislaturperiode wurde so z.B. die reduzierte Abonnementsteuer für Investmentfonds eingeführt, die in nachhaltige Finanzprodukte investieren. Auch wurde die Steuerbefreiung für die Einnahmen aus privaten Photovoltaikanlagen erweitert, um diese noch attraktiver zu machen.

Wir wollen diese Politik der steuerlichen Anreize in den nächsten Jahren konsequent weiterverfolgen:

  • Reduktion der Mehrwertsteuer beim Verkauf und der Vermietung von Fahrrädern auf 5% und beim Verkauf und der Installation von Solaranlagen auf 0%, um den Umstieg auf nachhaltige Technologien in der Breite der Gesellschaft zu fördern;
  • Förderung der Kreislaufwirtschaft durch Reduktion der MwSt. auf 5% für Reparaturarbeiten von Waren, wie z.B. Haushaltsgeräte, Kleidung oder Fahrräder, reduziert werden;
  • Steuerliche Begünstigung für Investitionen in klimafreundliche Finanz-produkte;
  • Steuerliche Abschreibungen für Betriebe bei Investitionen in den Klimaschutz, um neben den Subventionsprogrammen auch steuerliche Anreize für Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien zu schaffen.

All d'Aktualitéit

Gitt Member

Schreift Iech an

Ënnerstëtzt eis

Maacht en don