13. Juli 2022
Am heutigen Mittwoch stimmt das Parlament über das vierte und letzte Kapitel der Verfassungsreform ab. Zu den substanziellen Änderungen gehören die Einführung einer Bürger-Gesetzesinitiative, die Senkung der Mindestanzahl von Abgeordnetenstimmen, die für die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses erforderlich sind, so wie die Möglichkeit bei Referenden nicht nur eingetragene Wähler*innen zu befragen. Zudem wird die Rolle des Staatsrats neu definiert; dieser wird nicht mehr das vorrangige Beratungsorgan der Regierung sein, sondern kann gleichberechtigt von der Abgeordnetenkammer konsultiert werden.
Charles Margue, grüner Abgeordneter und Co-Berichterstatter der Verfassungsreform, begrüßt die Änderungen im Verfassungstext:
„Wir haben alle Ziele, die mit der Verfassungsrevision verbunden sind, erreicht. Der neue Verfassungstext spiegelt die politische und institutionelle Praxis in unserem Land wider. Wir haben klare und nachvollziehbare Regeln für das Zusammenspiel aller staatlichen Institutionen geschaffen und Grauzonen in der Ausübung der Staatsgewalt abgeschafft. Zudem bekommt das Parlament die Freiheit, bei Referenden auch Nicht-Wähler*innen zu befragen, wie z.B. nicht-luxemburgische Einwohner*innen und Jugendliche. Heute ist ein guter Tag für unsere Institutionen, für unseren Rechtstaat und für unsere Demokratie, die mit dem vierten und letzten Reformkapitel der Verfassung eine stabile und kohärente Basis erhalten!“
Neben dem vierten Kapitel der Verfassungsreform steht auch eine Reform des Wahlgesetzes auf der Tagesordnung. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Teilnahme an Kommunalwahlen für nicht-luxemburgische Bürger*innen zu erleichtern. Hierfür wird die Residenzklausel komplett abgeschafft und die Frist für die Eintragung ausländischer Staatsangehöriger in die Wählerlisten um einen Monat verlängert.
Charles Margue freut sich über diesen wichtigen Schritt für die Stärkung unserer Demokratie:
„Alle Menschen die in unserem Land leben, gehören zu unserer luxemburgischen Gesellschaft, ganz unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft. Mit der Verabschiedung der Wahlrechtsreform für die Kommunalwahlen machen wir heute einen wichtigen Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft. Wir sorgen dafür, dass alle hier lebenden Menschen in Zukunft einfacher darüber mitbestimmen können, wer sie im Gemeinderat und im Schöffenrat vertritt.
Jetzt tragen alle politischen und gesellschaftlichen Akteure eine besondere Verantwortung, um in den nächsten Monaten kräftig die Werbetrommel für die Beteiligung an den Kommunalwahlen zu rühren. Wir müssen unseren nicht-luxemburgischen Mitbürger*innen noch stärker das Gefühl vermitteln, dass diese Beteiligung nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht ist.
Eine besondere Verantwortung fällt dabei an die Gemeindeverwaltungen. Sie sollten in Zukunft sicherstellen, dass unsere Mitbürger*innen sich möglichst schon bei der Anmeldung in der Gemeinde in die Wählerliste einschreiben. Der nationale Ausländerrat empfiehlt hierfür spezifische Weiterbildungen für das Personal. Dies ist eine Idee, die wir als Grüne ausdrücklich unterstützen.“