Reform des Salubritätsgesetzes: Vereinfachung, ja. Deregulierung zulasten der Mieter*innen, nein!

Communiqué de presse

6. Mai 2026

Das seit 2019 gültige Salubritätsgesetz definiert Minimalstandards für Mietwohnungen, um somit Mieter*innen vor schlechten Mietbedingungen zu schützen. In der gestrigen Wohnungsbaukommission im Parlament hat die Regierung ihre Pläne für die Reform des Gesetzes in groben Zügen vorgestellt. Ein Gesetzentwurf soll bis zum Sommer vorliegen.

déi gréng begrüßen, dass die Gemeinden zusätzliche Möglichkeiten erhalten sollen, um gegen unbewohnbare Wohnungen vorzugehen. Dazu gehören stärkere Befugnisse für Bürgermeister*innen, sowie die sichtbare Markierung von Wohnungen, die nicht mehr bewohnt werden dürfen. Solche Instrumente könnten helfen, eine sofortige Weitervermietung an neue Mieter*innen zu verhindern.

Gleichzeitig warnen déi gréng jedoch davor, unter dem Deckmantel der administrativen Vereinfachung zentrale Schutzstandards abzubauen. Die Regierung plant, mehrere derzeit im Gesetz verankerten Mindestbestimmungen zu streichen oder aus dem Gesetz auszulagern. Das wäre ein gefährlicher Schritt.

Vereinfachung darf nicht bedeuten, dass schlechte Wohnverhältnisse nachträglich legalisiert werden. Wenn objektive Mindestkriterien aus dem Gesetz verschwinden, entsteht Unsicherheit darüber, wann eine Wohnung überhaupt noch als bewohnbar gilt“, erklärt Meris Šehović, wohnungspolitischer Sprecher von déi gréng.

Besonders problematisch wäre eine Reform, die es erleichtert, größere Wohnungen nicht mehr als Familienwohnungen, sondern als einzelne Zimmer zu vermieten. In einem ohnehin angespannten Mietmarkt könnte dies ein unerwünschtes Geschäftsmodell begünstigen: mehr Rendite pro Quadratmeter, aber weniger bezahlbare und geeignete Wohnungen für Familien. Dies würde zu einer weiteren Verknappung des bereits knappen Angebots an größeren Mietwohnungen für Familien mit mehreren Kindern führen.

Wir brauchen mehr Wohnraum. Aber wir dürfen nicht so tun, als würde jede überbelegte Zimmervermietung automatisch eine neue Wohnung schaffen. Das hilft nicht den Mieter*innen, sondern jenen, die aus der Wohnungsnot maximale Rendite schlagen wollen“, so Meris Šehović weiter.

Aus Sicht von déi gréng muss eine Reform des Salubritätsgesetzes drei Ziele erfüllen: Sie muss die Kontrollen vereinfachen, den Gemeinden klare und wirksame Instrumente geben und den Schutz der Mieterinnen und Mieter stärken. Sie darf aber nicht dazu führen, dass Wohnungen, die heute als unbewohnbar gelten, morgen plötzlich als gesetzeskonform angesehen werden, ohne dass sich ihre tatsächliche Qualität verbessert.

 

Hier gibt’s die Pressemitteilung im PDF-Format.

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