Pressekonferenz vom 12. Oktober 2020 – Rentrée parlementaire

Briefing de presse

12. Oktober 2020

Ein Paradigmenwechsel in der Wohnungspolitik

Noch nie war Wohnen in Luxemburg so teuer wie heute. déi gréng sind sich dem Ernst dieser Realität bewusst und arbeiten deshalb seit zwei Jahren mit vollem Einsatz an einer hoch ambitionierten Wohnungsbaupolitik. Unser Ziel ist es jedem Menschen in Luxemburg Zugang zu einer adäquaten und erschwinglichen Wohnung zu ermöglichen:

  • Die Reform des Pacte Logements leitet einen Paradigmenwechsel in der Wohnungsbaupolitik ein. Mit dem Pacte Logement 2.0 wird zukünftig nicht länger auf blindes Wachstum gesetzt, sondern gezielt das Schaffen von nachhaltigem und bezahlbarem Wohnraum angestrebt. Der neu geschaffene Wohnraum bleibt in öffentlicher Hand womit die Resilienz des Wohnungsmarkts gestärkt wird.
  • Der Anfang dieses Jahres geschaffene Spezialfond zur Unterstützung des Wohnungsbaus („fonds spécial de soutien au développement du logement“) schafft Planbarkeit und Transparenz. Ab 2021 sollen durch ihn rund 1000 erschwingliche Wohnungen pro Jahr auf den Markt gebracht werden.
  • Mit der Reform des Mietvertrag-Gesetzes („bail à loyer“) werden die Rechte der Mieter*innen gestärkt. Wohngemeinschaften bekommen endlich einen klaren rechtlichen Rahmen. Die Vermittlungsgebühr und die Mietgarantie („garantie locative“) werden neu geregelt und somit die Mieter*innen entlastet.
  • Bei großen öffentlichen Bauprojekten wie denen in Elmen, Wiltz, Düdelingen oder auf dem Kirchberg, wird auf eine moderne und nachhaltige Stadtplanung gesetzt, bei der Lebensqualität, sanfte Mobilität, erneuerbare Energien und Energieeffizienz im Mittelpunkt stehen.

Ein modernes Gesetz zum Schutz unseres kulturellen Erbens

Das kulturelle Erbe Luxemburgs ist ein wichtiger Teil unserer Identität. Damit wir den rasant schrumpfenden Bestand an Denkmälern aus verschiedenen Epochen unserer Geschichte adäquat schützen können bedarf es dringendst einer Reform des veralteten Denkmalschutzgesetzes aus dem Jahre 1983. Nachdem der letzte Reformversuch vor zehn Jahren kläglich scheiterte, wurde unter grüner Federführung ein moderner Gesetzestext ausgearbeitet, der die verschiedenen Dimensionen des Denkmalschutzes ganzheitlich angeht und endlich für mehr Kohärenz im Umgang mit dem Kulturerbe in Luxemburg sorgt. Hauptziel des Gesetzes sind Rechts- und Planungssicherheit für alle betroffenen Stakeholder sowie ein verbesserter Schutz des bedrohten kulturellen Erbes.

 Mit dem neuen Gesetz werden:

  • nicht länger nur einzelne Objekte auf Anfrage von Einzelpersonen geschützt, sondern national schützenswerte Objekte in allen Gemeinden systematisch inventarisiert und anschließend durch großherzogliche Reglemente geschützt,
  • durch ein vorausschauendes archäologisches Inventar Baustopps verhindert, die Prozeduren in die Länge ziehen und Bauherr*innen viel Geld kosten,
  • der Schutz unseres gemeinsamen kulturellen Erbes und der Schutz von Privateigentum vereinbart, damit Wohnungsbau und Denkmalschutz sich nicht gegenseitig ausschließen.

 

Umwelt- und Klimaschutz weiterhin prioritär angehen

Die Klimakrise und der rasche Biodiversitätsverlust sind aktueller denn je. Deshalb arbeiten wir weiterhin zielstrebig daran, Klima- und Naturschutz, sowie die Energietransition auf allen Ebenen konsequent voranzutreiben:

  • Mit dem neuen Klimaschutzgesetz geben wir uns die nötigen Instrumente um Luxemburg bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu machen. Das Gesetz ermöglicht es uns, im Dialog mit Wissenschaft und der Zivilgesellschaft, unsere Klimapolitik regelmäßig zu evaluieren und unsere Zielsetzung, wenn nötig zu straffen. Durch sektorspezifische Ziele in allen klimarelevanten Branchen (Industrie, Mobilität, Bauten, Landwirtschaft, Abfall) werden sämtliche Stakeholder in Verantwortung gezogen.
  • Unsere Gemeinden haben durch ihre politische Entscheidungsfreiheit die Möglichkeit einen positiven Wandel im Bereich der Biodiversität, so wie beim Umwelt- und Klimaschutz herbeizuführen, und somit auch die Lebensqualität ihrer Bürger*innen zu verbessern. Mit dem Naturpakt und dem Klimapakt 2.0 bekommen unsere Gemeinden die nötigen, Instrumente, das nötige Know-how, und die nötigen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, die es ihnen erlauben zusammen mit ihren Bürger*innen umwelt- und klimafreundliche Entscheidungen zu treffen.
  • Ein nachhaltiger Umgang mit unseren Ressourcen spielt eine wichtige Rolle im Klima- und Umweltschutz. Mit der Zero Waste Strategie der Regierung wurde nun ein Rahmen geschaffen, der darauf zielt, dass keine wertvollen Rohstoffe mehr im Abfall landen. Im Offallpak kommt diese Zielsetzung durch konkrete Maßnahmen zum Ausdruck. So beinhaltet der Offallpak klare Verpflichtungen für unsere Gemeinden, zieht die Produzenten in Verantwortung und bedingt eine progressive Abschaffung von unnützen Verpackungen und Einwegprodukten. Abfälle wiederzuverwerten und zu recyclen wird in Zukunft einfacher. Mit den neuen Abfallgesetzen gehen wir einen wichtigen Schritt auf das langfristige Ziel der Null Abfall Gesellschaft zu.

Das neue Stromgesetz ermöglicht es jedem einzelnen sich aktiv an der Energietransition zu beteiligen. Mit ihm können Bürger*innen zum „Prosumer“ werden und einfach selbst, oder zusammen in einer Energiegemeinschaft, Energie produzieren und für den Eigenbedarf verwenden.

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