4. Juni 2025
Neben Gewerkschaften und Oppositionsparteien hat nun also auch der Staatsrat fundamentale Kritik am Gesetzesentwurf von Arbeitsminister Mischo zur Ausweitung der Sonntagsarbeit geübt. Deren Einschätzung bestätigt unsere zentralen Bedenken: Die Einführung der Sonntagsarbeit im Code du Travail gefährdet die Work-Life-Balance, schwächt die Rolle von Kollektivverträgen und basiert auf veralteten Daten. Zudem übt der Staatsrat ebenfalls scharfe Kritik am Gesetzesentwurf zu den gewerblichen Öffnungszeiten. Genau wie bei der Rentendebatte gilt auch in dieser Thematik: die Regierung sollte nicht zuerst Fakten schaffen und parallel oder sogar nachträglich Alibi-Dialoge organisieren. Wir fordern die Regierung auf einen ehrlichen, ergebnisoffenen und verbindlichen Sozialdialog zu führen und erst auf dieser Basis weitreichende gesetzliche Änderungen vorzuschlagen.
Angriff auf Work-Life-Balance
Die geplante Verdopplung der Sonntagsarbeitszeit von vier auf acht Stunden sowie die Erweiterung von gewerblichen Öffnungszeiten gefährdet die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Freizeit. Das von der Regierung häufig angeführte Argument, längere Sonntagsarbeit liege im Interesse der Beschäftigten – etwa aufgrund langer Pendelwege oder vermeintlichen Staus auf Autobahnen – ist kaum überzeugend: Der Sonntag gehört der Familie, der Erholung und dem gesellschaftlichen Leben. Entgegen den Behauptungen der Regierung bietet eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten keinen Zugewinn an Komfort. „In Kombination mit der zunehmenden Flexibilisierung der Arbeitszeiten stellt eine Ausweitung der Sonntagsarbeit insbesondere für Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen eine erhebliche Belastung dar. Sie untergräbt grundlegende soziale Bedürfnisse und reduziert den Menschen zunehmend auf seine Arbeitskraft“, betont die grüne Abgeordnete Djuna Bernard.
Schwächung der Kollektivverträge untergräbt den sozialen Dialog
Bisher konnte Sonntagsarbeit ausschließlich im Rahmen von Kollektivverträgen und unter Mitwirkung der Gewerkschaften geregelt werden. Der vorliegende Gesetzesentwurf würde Kollektivverträge weitestgehend umgehen und durch minimale gesetzliche Standards ersetzen. Dies schwächt nicht nur die Rolle der Gewerkschaften, sondern gefährdet auch unser soziales Modell. Hinzu kommt, dass Luxemburg mit einer Kollektivvertragsabdeckung von nur 38 % bereits deutlich hinter den Zielvorgaben der EU-Richtlinie 2022/2041 liegt, und dieses Gesetzesprojekt das Land noch weiter zurückwerfen könnte.
Entscheidung auf Basis veralteter Daten
Die Regierung stützt sich bei ihrem Vorhaben auf eine LISER-Studie aus dem Jahr 2018 – also auf Daten, die vor der Pandemie, dem Digitalisierungsschub und der veränderten Arbeitsrealität erhoben wurden. „Eine moderne Arbeitsrechtsreform braucht aktuelle, belastbare Grundlagen – nicht überholte Analysen. Auch aus sozialpolitischer Sicht ist das Vorhaben der Regierung aktuell höchst fragwürdig“ meint die verantwortliche Abgeordnete Joëlle Welfring, die in diesem Sinne bereits im Januar eine Motion vorgelegt hatte.
Fazit: Lebensqualität vor Liberalisierung
Déi gréng stehen für ein modernes Arbeitsrecht, welches die Bedürfnisse der Menschen weiterhin in den Mittelpunkt stellt. Die Regierung muss sich fragen, ob sie weiterhin Vollstrecker der Wünsche der Wirtschaftsgranden sein will, oder aber eine Politik im Interesse der Arbeitnehmer*innen gestalten will. Wir fordern unsererseits einen echten Ausgleich zwischen Arbeits- und Privatleben sowie einen verbindlichen Sozialdialog mit allen Betroffenen.