15. November 2024
Mit dem Gesetzentwurf Nr. 8388 schlägt die CSV-DP-Regierung vor, dass bei einem gemeinsamen Sorgerecht, bei dem das Kind oder die Kinder abwechselnd bei beiden Elternteilen wohnen, die Eltern gemeinsam entscheiden sollen, wer von ihnen in die Steuerklasse 1A fällt.
Wir bedauern, dass nicht entschieden wurde vorzusehen beiden Elternteilen die Steuerklasse 1A zu gewähren, da bei einem gemeinsamen Sorgerecht beide Elternteile zusätzliche Kosten tragen müssen, z.B. in Bezug auf den benötigten Wohnraum. Außerdem handelt es sich bei diesen Fällen um getrennte Paare, die hier nun eine gemeinsame Entscheidung treffen sollen. Spannungen sind hier also vorprogrammiert.
Sam Tanson, finanzpolitische Sprecherin von déi gréng im Parlament, hat daher der parlamentarischen Finanzkommission zwei Änderungsanträge am Gesetzentwurf n°8388 vorgelegt. Im Namen von déi gréng schlägt sie darin vor, beiden Elternteilen die Steuerbegünstigung zu gewähren. Somit würden im Falle eines gemeinsamen Sorgerechts beide Eltern in die Steuerklasse 1A fallen und dementsprechend steuerlich entlastet.
Beide Änderungsanträge wurden im heutigen Finanzausschuss von den Majoritätsparteien verworfen.