6. März 2024
Die Regierung hat in Sachen Wohnungsbau viel versprochen. Doch bis jetzt bleibt sie mit dem, was bisher angekündigt wurde, und auch mit der Art und Weise, wie sie vorgeht, hinter den selbst geschaffenen Erwartungen zurück und ist auf einer einseitigen Schiene unterwegs.
Der Logementsdësch wurde nur mit dem Patronat und nicht mit den Gewerkschaften, den öffentlichen Bauträgern und dem Mieterschutz zusammen abgehalten und die angekündigten Maßnahmen setzen vor allem auf privatwirtschaftliche Lösungen, die nicht zwangsläufig zu mehr bezahlbarer Wohnraum führen.
Ja, wir befinden uns zurzeit teilweise in einer Baukrise. Bedingt durch das starke Abbremsen des Wirtschaftswachstums und einem steilen Anstieg der Zinsen zögern viele potenzielle Investoren in neue Projekte zu investieren. Dasselbe zeigt sich auch bei den Haushalten. Viele können sich schlicht keine Wohnung mehr leisten.
Wir begrüßen, dass die Regierung, in Kontinuität zur vorherigen Regierung ein weiteres Packet schnürt, mit dem sie die Baubranche und die Haushalte unterstützt. Wir sind aber sehr skeptisch, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sein werden, um den Wohnungsbau zu dynamisieren, geschweige denn, um die Wohnungsnot zu lindern.
Die meisten Maßnahmen sind auch nicht neu und wurden zum Teil schon Anfang der 2000er Jahre mit nur wenig Erfolg angewendet. Sie versuchen größtenteils die Nachfrage zu stimulieren und lösen demnach nicht die strukturellen Probleme, die das Angebot zu niedrig halten. Außerdem werden viele der Steuererleichterungen und staatlichen Beihilfen für Investoren wie bereits in der Vergangenheit einfach miteingepreist. Somit wird die Preisspirale weiter angetrieben.
Das Grundproblem der Luxemburger Not an erschwinglichem Wohnraum.
Luxemburg ist seit 30 Jahren Spitzenreiter im durchschnittlichen Wirtschaftswachstum (1992-2022: 3,2%), des Bevölkerungswachstums (1992-2022: + 261.000 Einwohner), sowie der Schaffung neuer Arbeitsplätze (1992-2022: + 319.000 Arbeitsplätze). In einer Wirtschaft mit so einer überdurchschnittlichen Leistung ist der Druck auf die Immobilienpreise nichts Außergewöhnliches und kann auch in anderen Regionen beobachtet werden, wo eine gleichwertige Wirtschaftsdynamik besteht. Beispiele hierfür sind die Großräume um Frankfurt oder München, welche genau wie Luxemburg als Wirtschaftsstandorte sehr stark über Pendlerströme bedient werden.
Der Markt bekommt durch die hohe Nachfrage beständig Preissignale in Richtung Verknappung und daher werden die Preise auch nicht fallen. Ein typisches Beispiel dafür, dass der freie Markt zwar ein gutes Instrument ist zur Schaffung von Mehrwert, jedoch blind ist gegenüber den sozialen Kollateralschäden, die er verursacht.
Ein nationaler öffentlicher Investitionsplan für mehr erschwinglichen öffentlichen Wohnraum!
Für déi gréng ist es eindeutig: nur ein großes Angebot an öffentlichem bezahlbarem Wohnraum kann auf dem Wohnmarkt für Ausgleich sorgen. Staat, Kommunen und öffentliche Bauträger müssen tausende öffentliche Wohnungen bauen und zur Verfügung stellen, damit diejenigen, die sich auf dem Privatmarkt die teuren Wohnungen nicht mehr leisten können, über die öffentliche Hand in den Besitz einer erschwinglichen Wohnung kommen. Wir brauchen deshalb ein kurz- und mittelfristiges Investitionsprogramm für öffentlichen Wohnungsbau in Milliardenhöhe. Ähnlich wie beim nationalen öffentlichen Mobilitätsplan, soll auch hier über eine Zeitschiene von 15 bis 20 Jahre genau festgelegt werden, wo und wieviel öffentliche Wohnungen gebaut werden sollen.
Wie finanzieren wir den öffentlichen Investitionsplan?
In Luxemburg existiert eine besonders günstige steuerliche Gesetzgebung für private Investoren im Immobilienbereich. So werden beispielsweise Steigerungen des Mehrwertes von Immobilien, die ausschließlich durch die öffentliche Aktion bewirkt werden, gar nicht, oder nur sehr niedrig besteuert.
Ein Beispiel: wird in einem kommunalen Bebauungsplan die Baudichte erhöht, so führt dies zu einer erheblichen Steigerung des Wertes der Immobilien, welche innerhalb des Bauperimeters liegen. Hier muss man in Zukunft ansetzen, damit über eine Besteuerung dieser Mehrwertsteigerung, der Staat oder die Gemeinde die nötigen finanziellen Mittel erhält, um Bauland zu kaufen. Auch Leerstands-Steuern sowie Steuern auf Baulücken im Bauperimeter müssen genutzt werden, um erschwinglichen öffentlichen Wohnraum zu finanzieren.
Die Frage der Prozeduren ist allen vorab eine Frage der Gemeindeprozeduren
Herrschte im Wahlkampf noch bei der CSV das Narrativ vor, dass der Umweltschutz die Hauptursache der Baukrise sei, so scheint die CSV jetzt in der Realität angekommen zu sein. Im Fokus stehen allen vorab die Genehmigungsprozeduren auf Gemeindeebene und eine Verkürzung dieser, sowie das Einführen des Prinzips „silence vaut accord“.
Wir sind jedoch überzeugt, dass es nicht ausreicht, nur die Prozeduren zu kürzen oder für kleinere Arbeiten keine Genehmigung mehr vorzusehen. Es muss unbedingt auch an der Harmonisierung der Bautenreglemente, einer Reduzierung der Pflicht für Parkplätze und eine verpflichtende Verdichtung dort, wo es Sinn macht, gearbeitet werden. Des Weiteren benötigen wir einen verpflichtenden Anteil an bezahlbarem Wohnraum in jeder Gemeinde abhängig von der Einwohnerzahl.
Mobilisierung von Bauland und Leerstand nicht auf die lange Bank schieben!
Neben den langwierigen Prozeduren ist auch das Zurückhalten von Bauland ein Grund für die langsame Steigerung des Angebots. Statt über generelle Ausweitungen des Bauperimeters zu fantasieren, sollten vor allem Baulücken innerhalb der Stadt- und Ortskerne schnell für den Wohnungsbau mobilisiert werden. Derzeit besitzt eine Minderheit von Privatpersonen und privaten Unternehmen etwa 90% der bebaubaren Baulücken. Es handelt sich dabei um genug Bauland, um bei der derzeitigen Entwicklung über Jahre hinweg den benötigten Wohnraum für alle zu schaffen.
Die von der vorherigen Regierung vorgelegten Gesetzvorschläge zur Einführung einer Mobilisierungssteuer von unbebautem Bauland, sowie einer Steuer auf leerstehende Wohnungen müssen deshalb schleunigst umgesetzt werden. Wir fordern die Regierung auf, hier mindestens dieselbe Eile an den Tag zu legen wie bei der Wiedereinführung von fraglichen Steuervorteilen für Investoren!
Anhang: Unsere Vorschläge zum Gesetzesentwurf 8353 bezüglich der Einführung eines Maßnahmenpakets zur Ankurbelung des Wohnungsmarktes:
Pressemitteilung im PDF-Format samt Vorschlägen zum Gesetzentwurf 8353.