20. Mai 2011
Prinzipiell müssen alle genmanipulierte Futtermittel und Lebensmittel gekennzeichnet werden und bis zu ihrem Ursprung rückverfolgbar sein.
Strassburg, den 3. Juli 2002
„Trotz des heftigen Gegenwinds von verschiedenen europäischen Regierungen, der US-Regierung und der Industrie haben die Europaabgeordneten heute für eine klare und machbare Kennzeichnung von genmanipulierten Lebens- und Futtermitteln gestimmt. Der Versuch, durch lasche Auflagen bei der Zulassung und Kennzeichnung von genmanipulierten Rohstoffen den europäischen Verbraucher gentechnische Produkte anzudrehen, ist erfolgreich abgewehrt worden“, erklärt Claude Turmes, Europaabgeordneter (DEI GRENG).
Mit der heutigen Abstimmung hat das Europaparlament folgende Verbraucherrechte verankert:
„Der einzige Wehrmutstropfen bleibt: Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter gefüttert werden, muss nicht gekennzeichnet werden. Hier müssen demnach nationale Label einspringen und den Konsumenten die nötigen Garantien liefern“, sagt Claude Turmes.
„Insgesamt ist mit diesem Votum die freie Wahl der europäischen Verbraucher gesichert: Sie wissen in Zukunft beispielsweise nicht nur, ob sie eine gentechnisch veränderte Tomate oder Sojaöl kaufen, sondern auch, in welchem Ketchup oder Fertigerichten diese Produkte enthalten sind. Damit bleibt dem Konsumenten das Recht, Gentechnik aus seiner gesamten Nahrungskette fern zu halten. Die Luxemburger Verbraucher, die sich in einer ILReS-Umfrage zu 64 Prozent gegen genmanipulierte Lebensmittel ausgesprochen haben, werden somit nicht entmündigt, sondern in ihren Rechten gestärkt“, betont Claude Turmes, Vizepräsident der grünen Fraktion im Europaparlament.
Claude Turmes