Die Gebärdensprache, die schulische Bildung betroffener Personen und deren Recht auf gesellschaftliche Inklusion

Réponse QP

23. März 2020

Antwort auf die parlamentarische Anfrage unserer Abgeordneten Josée Lorsché an die Ministerin für Familie und Integration sowie den Minister für Bildung, Kinder und Jugend in Bezug auf die Gebärdensprache, die schulische Bildung betroffener Personen und deren Recht auf gesellschaftliche Inklusion stellen.

Die deutsche Gebärdensprache (DGS) wurde durch das Gesetz vom 23. September 2018 offiziell als eigenständige Sprache anerkannt, indem sie in das Sprachengesetz von 1984 eingetragen wurde. Gehörlose, Schwerhörige, sowie Menschen, die nicht in der Lage sind, lautsprachlich zu kommunizieren, bekamen damit das Recht, in den Beziehungen zu öffentlichen Verwaltungen auf Gebärdensprache – und damit auf einen entsprechenden Dolmetscher – zurückzugreifen. Zur Zeit des Inkrafttretens des Gesetzes gab es in Luxemburg zwei Gebärdendolmetscherinnen.

Das oben genannte Gesetz sieht außerdem vor, dass hörgeschädigte Menschen, sowie ihre Angehörigen und Partner, je 100 Stunden Kurse in deutscher Gebärdensprache kostenlos in Anspruch nehmen können. Jedes betroffene Kind erhält darüber hinaus das Recht, dem Unterricht sowohl in der Grund- als auch in der Sekundarschule in Gebärdensprache zu folgen.

In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an die Minister:

1. Wie hoch liegt die Anzahl der aktuell in Luxemburg ansässigen Gebärdendolmetscher? In welchen beruflichen Tätigkeitsfeldern sind diese derzeit beschäftigt?

2. Wie hoch liegt die Anzahl der in Luxemburg niedergelassenen Gebärdendolmetscher, die ausschließlich der Gemeinschaft der erwachsenen Gehörlosen zu den gesetzlich vorgesehenen Übersetzungszwecken bei Behördengängen zur Verfügung stehen?

3. Mit welchen Maßnahmen gedenken die Minister, sowohl die Ausbildung als auch den Beruf des Gebärdensprachendolmetschers attraktiver zu gestalten und gesetzlich zu regeln?

4. Sehen die Minister in diesem Sinne vor, einen Lehrplan für die deutsche Gebärdensprache auszuarbeiten und planen sie, diesem eine legale Basis zu verleihen? Wird diese legale Basis gegebenenfalls für den Unterricht bindend sein und in welchem Maße wird dieses Fach in den Stundenplan der Grundschulen und Sekundarschulen integriert?

5. Von welchen Lehrkräften soll die deutsche Gebärdensprache unterrichtet werden und inwiefern werden die Lehrkräfte auf diese Aufgabe vorbereitet?

6. Ziehen die Minister in Erwägung, das Fach „Hörgeschädigtenkunde“ im entsprechenden Kompetenzzentrum (Centre de Logopédie) als eigenständiges Fach einzuführen, um die Schüler und Schülerinnen mit der Kultur und Lebenswelt Hörgeschädigter vertraut zu machen?

7. Ziehen die Minister in Erwägung, die Gebärdensprache als Kommunikationssprache in den Abschlussexamen der Sekundarschulen anzuerkennen?

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