DÉI GRÉNG durch Gutachten der ‚Commission Nationale d’Ethique‘ bestätigt!

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20. Mai 2011

Die gesamte lebende Materie, ob menschlicher, tierischer oder pflanzlicher Natur, ist von der kommerziell motivierten Patentierung auszunehmen.

14.02.2002 

Das kürzlich veröffentlichte Gutachten der „Commission Nationale d’Ethique“ zur EU-Patentierungsdirektive stellt eine eindeutige Bestätigung der Positionen dar, die DÉI GRÉNG vertreten, seitdem sie vor mehr als einem Jahr erreichten, dass die Umsetzung der umstrittenen Direktive in Luxemburger Recht in den Ethikausschuss des Parlamentes verwiesen wurde.

Bemerkenswert ist dabei nicht nur, dass die große Mehrheit der Mitglieder der unabhängigen Ethikkommission die Forderung nach Nicht-Umsetzung der Direktive in Luxemburger Recht unterstützt und die Neuverhandlung auf EU-Ebene empfiehlt. Ebenso wichtig ist die Tatsache, dass die CNE ihre Überlegungen nicht auf „den Menschen“ als abstrakten ethischen Oberbegriff einengt, sondern ganz unmissverständlich einzelne Menschen und große Gruppen von Menschen von der Patentierung bedroht sieht.

Das können also Bürger und Bürgerinnen in Europa sein, die etwa wesentlich teurer für patentierte medizinische Präparate oder Heilverfahren zahlen müssten. Aber auch Bauern und Bäuerinnen in der Dritten Welt, denen der Zugang zu Saatgut und anderen landwirtschaftlichen Hilfsmitteln verwehrt zu werden droht. Oder ganze Nationen, die durch Biopiraterie den Anspruch auf Teile ihres eigenen Naturerbes verlieren könnten.

Damit wird klar, dass sich die angestrebte Neuverhandlung der Direktive nicht allein auf Artikel 5, Absatz 2 beschränken darf, der die Patentierung von Teilen des menschlichen Körpers zulässt. Die gesamte lebende Materie, ob menschlicher, tierischer oder pflanzlicher Natur, ist von der kommerziell motivierten Patentierung auszunehmen.

Deshalb wiederholen DÉI GRÉNG ihre beiden Forderungen:

  • Neuverhandlung der Patentdirektive auf allen Punkten, die die Patentierung lebender Materie zulassen würden,
  • Keine zwischenzeitliche Umsetzung der Direktive in Luxemburger Recht, es sei denn, eine weitreichende Umformulierung würde die Patentierung von lebender Materie menschlicher, tierischer oder pflanzlicher Natur unmissverständlich ausschließen.

Damit bleiben DÉI GRÉNG bei ihrer ursprünglichen Haltung, die sich mit jener der Umwelt- und Drittwelt-NGOs sowie der Kirche überschneidet. DÉI GRÉNG sind gleichzeitig entrüstet über die fahrlässige Art und Weise, wie der Konsens über die Forderung nach Neuverhandlung, der Anfang Dezember noch im Ethikausschuss des Parlaments quer durch alle Parteien festzustellen war, vor allem von den wankelmütigen VertreterInnen der DP in frage gestellt wird.

Mit ethischen Bedenken gegenüber einer wesentlichen Bedrohung der Existenzgrundlage ganzer Menschengruppen darf nicht sorglos verfahren werden, um die Illusion eines Biotech-Standorts Luxemburg aufrecht zu erhalten.

Robert Garcia,
Mitglied des parlamentarischen Ethikausschusses für DÉI GRÉNG.

 

 
   

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