CSV: 20 Jahre Nulltoleranz für Minderjährige

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20. Mai 2011

Luxemburg verstösst weiter unverblümt gegen internationale Menschenrechtskonventionen.

DÉI GRÉNG
groupe parlementaire



       Luxemburg, den 19. Juni 2002


Seit mindestens zehn Jahren wird von Menschenrechtsorganisationen gegen die gravierenden Missstände im Bereich der Betreuung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen in Luxemburg protestiert. Das „Comité européen pour la prévention de la torture“ des Europarats hat bereits 1993 und 1997 in seinen Berichten schnelle Massnahmen angemahnt, das „Comité contre la torture“ der UNO hat 1999 und 2002 auf die Unhaltbarkeit der Situation hingewiesen. Luxemburg verstösst weiter unverblümt gegen internationale Menschenrechtskonventionen.


Die CSV bekleidet seit 20 Jahren das Justiz- und Familienministerium: Die angeblich familiennahe und den Kinderrechten stark verbundene christlich-soziale Partei hat es jedoch versäumt, in einem Schlüsselbereich der Jugendschutzpolitik, der Betreuung von gefährdeten Kindern und Jugendlichen, Luxemburg humane und moderne Strukturen zu geben. Es zeugt von ausgesprochener Ignoranz und sozialer Kälte, wenn Justizminister Frieden heute im Parlament den Fall einer inhaftierten jugoslawischen Minderjährigen aus rein repressiver Sicht kommentierte. Statt Präventivkonzepte und intensive Betreuungsmodelle offensiv zu fördern, hat Frieden angekündigt, dass er weiterhin für eine Jugendabteilung im Schrassiger Gefängnis und für ein geschlossenes Erziehungsheim in Dreiborn eintritt.


DÉI GRÉNG haben vor zwei Jahren in einem Positionspapier betont, dass gefährdete Kinder und Jugendliche nicht weggesperrt gehören, sondern besondere Betreuungsstrukturen benötigen: Es fehlt an geeigneten Strukturen im Bereich der Jugendpsychiatrie und der Drogentherapie für Jugendliche. Zudem benötigt Luxemburg dringend Auffangstrukturen für die Tag- und Nachbetreuung von auffälligen Jugendlichen sowie Institutionen der Familientherapie.


Grundlegend stellt sich die Frage, ob die Betreuung von straffälligen oder gefährdeten Kindern und Jugendlichen ausschliesslich dem Jugendgericht überlassen werden darf: Brauchen wir in Luxemburg nicht ein Jugendamt, das weniger einseitig repressiv vorgeht und Jugendarbeit professioneller organisieren kann? Das Jugendschutzgesetz von 1992 bedarf in diesem Sinne einer dringenden Reform. Es ist zudem unhaltbar, dass laut Justizminister Frieden, in Luxemburg bisher noch immer kein gesetzliches Mindestalter für die Inhaftierung von Kindern und Jugendlichen besteht.



Renée Wagener
Abgeordnete

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