Atomhaftungsgesetz : Anti-Atom-Kampf op Aenhéicht

Communiqué de presse

26. Mai 2020

Am heutigen Dienstag hat die Chamber mit großer Mehrheit ein nationales Atomhaftungsgesetz angenommen. Das neue Gesetz sieht vor, dass bei Auswirkungen eines Atomunfalls auf Luxemburg die vollen Schadensersatzansprüche der Einwohner*innen ohne „internationale“ Begrenzung und bis zu 30 Jahre nach dem Unfall vor luxemburgischen Gerichten eingeklagt werden können. Damit bringt das luxemburgische Atomhaftungsgesetz eine fundamentale Verbesserung der juristischen Möglichkeiten und erhöht das finanzielle Risiko sowie die Kosten der Haftpflichtversicherung für die Betreiber der Atomanlagen.

 François Benoy, Abgeordneter von déi gréng und Berichterstatter des Atomhaftungsgesetzes, freut sich über die breite Zustimmung in der Chamber:

„Das neue Atomhaftungsregime ist ein Meilenstein in der luxemburgischen Anti-Atom-Politik. Damit ist klar, dass Luxemburg die atomindustrie-freundlichen internationalen Haftungskonventionen nicht ratifizieren wird. Das Gesetz ermöglicht es Luxemburg, sich künftig auf internationaler Ebene auf Augenhöhe gegen die weitere Förderung von Atomenergie einzusetzen.

Unsere Nachbarländer werden in Zukunft stets höhere Kosten und Versicherungssummen miteinkalkulieren müssen, wenn sie in der Grenzregion die Lebensdauer von Atommeilern verlängern oder Atomendlager bauen wollen. Dank diesem Atomhaftungsgesetz muss die Atomlobby zukünftig mit uns rechnen. Seit Jahren steigen die Kosten für Atom, während die erneuerbaren Energien immer günstiger werden. Dieses Gesetz unterstützt diese Entwicklung zusätzlich hat daher auch eine präventive politische Wirkung. Hoffen wir, dass es nie aktiv zur Anwendung kommen muss.“ 

 

Kontakt:

François BENOY, fbenoy@chd.lu, +352 691 447 554

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