13. Januar 2022
Gestern hat der Umweltausschuss der Chamber den Bericht zur Änderung des Naturschutzgesetzes (PL 7477) angenommen. Damit ist der Weg frei für eine zeitnahe Abstimmung im Plenum.
Die Reform beinhaltet verschiedene Bestimmungen, welche die Umsetzung des Naturschutzgesetzes im Alltag verbessern und administrative Hürden abbauen:
In Zukunft werden auch Nebenberufler:innen die Möglichkeit haben, kleine Gebäude für ihre Aktivitäten in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau oder Gemüsebau in der Grünzone zu errichten.
Die Reform leistet zudem Hilfestellung für Menschen, die durch extreme Wetterereignisse Schaden an ihrer Wohnung erlitten haben. Sie können in Zukunft ihren Hauptwohnsitz in der Grünzone wieder aufbauen, wenn dieser aufgrund höherer Gewalt zerstört oder beschädigt wurde.
Bei bestehenden Gebäuden in der Grünzone werden zudem fortan Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild der Gebäude genehmigt werden können.
François Benoy, Vorsitzender des Umweltausschusses und Berichterstatter des Gesetzesentwurfs, erklärt:
„Der derzeitige Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Pflanzen- und Tierarten bleibt trotz der Anstrengungen der letzten Jahre in hohem Maße besorgniserregend. Um zu verhindern, dass Tier- und Pflanzenarten auch in Luxemburg in den kommenden Jahren aussterben, müssen wir gegensteuern. Dafür brauchen wir ein starkes Naturschutzgesetz.
Mit den vorgeschlagenen Änderungen sorgen wir dafür, dass dem Staat die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, um gegen die Zerstörung von natürlichen Lebensräumen vorzugehen. Ich begrüße, dass zusätzlich eine legale Basis geschaffen wird, um unsere Anstrengungen gegen unnötige Lichtverschmutzung zu verstärken und dass administrative Hürden weiter abgebaut werden.“
Für weitere Informationen:
François BENOY, fbenoy@chd.lu, +352 691 447 554
Sven SCHILTZ, sschiltz@chd.lu, +352 46 37 40 22