Änderungen am Naturschutzgesetz – Verbesserung des Gesetzes für eine Stärkung des Naturschutzes

Communiqué de presse

13. Januar 2022

Gestern hat der Umweltausschuss der Chamber den Bericht zur Änderung des Naturschutzgesetzes (PL 7477) angenommen. Damit ist der Weg frei für eine zeitnahe Abstimmung im Plenum.

Die Reform beinhaltet verschiedene Bestimmungen, welche die Umsetzung des Naturschutzgesetzes im Alltag verbessern und administrative Hürden abbauen:

  • Das Hauptziel der Änderungen besteht darin, die naturschutzrechtlichen Straftatbestände zu verschärfen um somit eine wirksame Anwendung des Gesetzes zu gewährleisten und den Naturschutz zu stärken.
  • Mehrere Änderungen betreffen die Handhabung von Gebäuden in der Grünzone und sorgen hier für mehr Flexibilität:

In Zukunft werden auch Nebenberufler:innen die Möglichkeit haben, kleine Gebäude für ihre Aktivitäten in den Bereichen Landwirtschaft, Gartenbau oder Gemüsebau in der Grünzone zu errichten.

Die Reform leistet zudem Hilfestellung für Menschen, die durch extreme Wetterereignisse Schaden an ihrer Wohnung erlitten haben. Sie können in Zukunft ihren Hauptwohnsitz in der Grünzone wieder aufbauen, wenn dieser aufgrund höherer Gewalt zerstört oder beschädigt wurde.

Bei bestehenden Gebäuden in der Grünzone werden zudem fortan Veränderungen am äußeren Erscheinungsbild der Gebäude genehmigt werden können.

  • Auch wird der Geltungsbereich des Gesetzes auf Maßnahmen gegen Lichtverschmutzung erweitert, um Menschen, Tiere und Pflanzen besser vor den schädlichen Auswirkungen von künstlichem Licht in der Nacht zu schützen.
  • Der Gesetzesvorschlag enthält zudem neue Bestimmungen, um die Umsetzung von Projekten für Flussrenaturierungen oder natürlichen Hochwasserschutz zu vereinfachen. So wird das öffentliche Vorkaufsrecht auf unbebaute Katasterparzellen ausgedehnt, die an Wasserläufe angrenzen. Damit können der Staat, die Gemeinden und die Gemeindesyndikate künftig schneller und einfacher Land erwerben.
  • Zusätzlich müssen zukünftig Kompensationsmaßnahmen, die außerhalb der Flächenpools durchgeführt werden, prioritär in der gleichen Gemeinde oder in umliegenden Gemeinden durchgeführt werden.
  • Es wird eine neue gesetzliche Basis für die Bestimmung und den Schutz von bemerkenswerten Bäumen geschaffen, da dies künftig nicht mehr über die Gesetzgebung zum Denkmalschutz gedeckt wird.

 

François Benoy, Vorsitzender des Umweltausschusses und Berichterstatter des Gesetzesentwurfs, erklärt:

„Der derzeitige Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume, der wildlebenden Pflanzen- und Tierarten bleibt trotz der Anstrengungen der letzten Jahre in hohem Maße besorgniserregend. Um zu verhindern, dass Tier- und Pflanzenarten auch in Luxemburg in den kommenden Jahren aussterben, müssen wir gegensteuern. Dafür brauchen wir ein starkes Naturschutzgesetz.

 Mit den vorgeschlagenen Änderungen sorgen wir dafür, dass dem Staat die nötigen Mittel zur Verfügung stehen, um gegen die Zerstörung von natürlichen Lebensräumen vorzugehen. Ich begrüße, dass zusätzlich eine legale Basis geschaffen wird, um unsere Anstrengungen gegen unnötige Lichtverschmutzung zu verstärken und dass administrative Hürden weiter abgebaut werden.“

Für weitere Informationen:
François BENOY, fbenoy@chd.lu, +352 691 447 554

Sven SCHILTZ, sschiltz@chd.lu, +352 46 37 40 22

Pressemitteilung

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