28. September 2026
Gezieltere Entlastungen und weniger Risiko für die öffentlichen Finanzen
déi gréng fordern eine Steuerpolitik mit mehr Solidarität und Weitsicht
déi gréng unterstützen den Grundsatz der Individualisierung der Besteuerung. Die von der Regierung vorgelegte Reform lehnen wir jedoch ab.
Die Reform sieht mit der Gießkanne Entlastungen bis weit in die hohen Einkommen hinein vor – obwohl die wirtschaftlichen Aussichten alles andere als rosig sind. So wurden die Wachstumsperspektiven in den vergangenen Jahren schrittweise nach unten korrigiert. Gleichzeitig hat sich die Lage der öffentlichen Finanzen deutlich verschlechtert: Nach einem Überschuss von 0,9 Prozent des BIP im Jahr 2024 verzeichnete Luxemburg 2025 ein Defizit von rund 2 Prozent. Die Staatsverschuldung kratzt an der 30%-Marke. Vom sprichwörtlichen “Apel fir den Duuscht” fehlt jede Spur.
Vor diesem Hintergrund argumentiert der Finanzminister, die Reform werde durch die Nicht-Anpassung der Steuertabelle an die Inflation finanziert. Doch diese Einnahmen liegen keineswegs als Reserve auf der hohen Kante – nicht zu vergessen, dass die Regierung bereits zahlreiche neue Steuererleichterungen beschlossen hat. Nun sollen weitere dauerhafte Mindereinnahmen hinzukommen, ohne strukturelle Gegenfinanzierung. In einer Situation steigender Defizite und Schulden droht die Reform damit zum schuldenfinanzierten Wahlgeschenk zu werden.
Dieses Vorgehen schränkt auch den finanziellen Spielraum für morgen ein. Luxemburg braucht hohe Investitionen in Wohnen, Mobilität, die ökologische Transformation, Gesundheit, usw. Die hohen Kosten der Steuerreform drohen, die Finanzierbarkeit dieser Zukunftsinvestitionen in Frage zu stellen.
Der Horizont der Reform ist sehr eng. Viele der großen Fragen bleiben ausgeklammert.
Das gilt auch für die stärkere Beteiligung sehr hoher Einkommen. Die jüngsten vollständigen Steuerdaten zeigen: 2022 verfügten 1,3 Prozent der erfassten Haushalte über mehr als 250.000 Euro steuerpflichtiges Einkommen; lediglich rund 0,3 Prozent lagen über 500.000 Euro. Diese Größenordnungen entsprechen ungefähr den Schwellen, ab denen im Regierungsentwurf für Einzelpersonen beziehungsweise gemeinsam veranlagte Paare der Spitzensteuersatz greift. Es gibt also eine kleine, aber durchaus relevante Gruppe sehr hoher Einkommen, bei der eine stärkere Beteiligung ansetzen könnte, ohne die breite Mitte zusätzlich zu belasten.
Besonders bemerkenswert: Noch im Wahlkampf 2023 versprach selbst die CSV eine Anhebung des Spitzensteuersatzes und bezeichnete dies als „maßvoll und sozial gerecht“. Im Regierungsentwurf findet sich davon nichts mehr. Es ist Etikettenschwindel, eine Reform als „große“ Reform für die breite Mitte zu präsentieren, wenn sehr hohe Einkommen und Vermögen nicht stärker herangezogen werden und grundlegende Ungleichgewichte unseres Steuersystems strukturell unangetastet bleiben.
Die Reform ist damit vor allem wegen ihres Preisschilds „groß“. Gemessen an den Herausforderungen des Landes ist das Ergebnis erstaunlich klein. Und wenn sie mittelfristig ein zu großes Loch in das Staatsbudget reißt oder neue externe Schocks auftreten, droht ausgerechnet die breite Mitte unter CSV-DP-Führung am Ende die Rechnung präsentiert zu bekommen. Bei niedrigen Einkommen wird auch dann naturgemäß wenig zu holen sein – und sehr hohe Einkommen will diese Koalition augenscheinlich nicht stärker heranziehen.
Unser Ansatz ist dagegen ausgewogener und zielgerichteter:
Die Regierung nimmt sehr viel Geld in die Hand, setzt die Mittel aber nicht zielgenau ein. Vergleicht man die Reform mit einer einfachen Inflationsbereinigung der Steuertabelle, profitieren niedrige und mittlere Einkommen prozentual am stärksten. Das ist richtig und notwendig.
Wie die Arbeitnehmer*innenkammer gezeigt hat, muss dieses Gesamtbild aber relativiert werden. Wie wenig zielgenau die Reform im Einzelnen ausfällt, zeigt zunächst der Vergleich der heutigen Steuerklassen 1 und 1a. Bei rund 50.000 Euro steuerpflichtigem Einkommen spart eine Person der Klasse 1 durch den neuen Tarif rund 2.600 Euro im Jahr. Für eine Person der Klasse 1a mit praktisch demselben Einkommen sind es dagegen nur einige Dutzend Euro.
Auch die Verteilung der gesamten Steuersenkung zeigt ein differenzierteres Bild: Gegenüber dem heute geltenden Steuermodell gehen nach Berechnungen der Arbeitnehmer*innenkammer 65 Prozent des gesamten Entlastungsvolumens an die einkommensstärkere Hälfte der Haushalte – die größten absoluten Anteile erhalten sogar die 20% der Haushalte mit dem höchsten Einkommen. Selbst Steuerzahler*innen mit Jahreseinkommen von mehreren hunderttausend Euro profitieren noch von der Reform.
déi gréng sind überzeugt: Mehr Zielgenauigkeit wäre nicht nur sozial gerechter, sondern auch wirtschaftspolitisch sinnvoller. Auch die Handelskammer weist darauf hin, dass Steuersenkungen stärker auf die Konjunktur wirken, wenn sie Haushalten mit einer hohen Konsumneigung zugutekommen. Dies stärkt unmittelbar die Nachfrage.
Unser Ansatz ist deshalb nicht, weniger zu entlasten, sondern gezielter: niedrige und mittlere Einkommen stärker entlasten und auf zusätzliche Steuervorteile für sehr hohe Einkommen verzichten. Dies würde das Steuersystem sozial gerechter gestalten und aus einem pauschalen Wahlgeschenk eine wirklich richtungsweisende Reform machen – mit mehr sozialer Gerechtigkeit, mehr Zielgenauigkeit und weniger Risiko, dass die Mittelschicht morgen für die Steuersenkungen von heute bezahlen muss.
déi gréng unterstützen die Individualisierung aus Gründen der sozialen und der Geschlechtergerechtigkeit.
Die Individualisierung der Besteuerung bedeutet für uns jedoch nicht, dass man die Lebensumstände der Menschen im Steuersystem nicht berücksichtigt. Der gesellschaftliche Zusammenhalt kommt für uns bei dieser Reform zu kurz.
Solidarität bedeutet für uns nicht nur, niedrige und mittlere Einkommen stärker zu entlasten. Auch Familien mit Kindern verdienen besondere Unterstützung – gerade angesichts hoher Wohn- und Lebenshaltungskosten in Luxemburg.
Die Individualisierung ist für uns also kein Selbstzweck. Das gilt umso mehr, weil für bestehende Paare durch das Übergangsregime das Splitting als Solidaritätsmechanismus erhalten bleibt, während jüngere und zukünftige Paare vollständig in das neue individualisierte System fallen. Deshalb stellt sich für uns die Frage, wie familiäre Solidarität auch innerhalb des neuen Systems verankert werden kann.
Unsere Vorschläge:
Mit dem „Abattement Petite-Enfance“ erkennt auch die Regierung an, dass Familien mit kleinen Kindern besondere Unterstützung benötigen. Als Freibetrag ist das Instrument jedoch sozial wenig zielgenau: Haushalte mit niedriger Steuerbelastung profitieren davon nur wenig, und für Familien mit Kindern über drei Jahren entfällt die Unterstützung vollständig.
Die Cellule scientifique der Chamber hat in ihrer Analyse zwei Fragen hervorgehoben, die durch den Reformvorschlag noch nicht ausreichend geklärt sind: Wie werden Alleinerziehende nach dem Wegfall der Steuerklasse 1a berücksichtigt? Und wie wird sichergestellt, dass die steuerliche Unterstützung von Kindern auch bei Haushalten mit niedriger Steuerlast tatsächlich ankommt? Gerade bei Alleinerziehenden können sich beide Fragen überschneiden.
Wir wollen den „Abattement Petite-Enfance“ deshalb in eine degressive und erstattungsfähige Steuergutschrift umwandeln und das Anspruchsalter verlängern. So soll die Unterstützung gezielter bei betroffenen Familien mit niedrigen und mittleren Einkommen ankommen.
Wir wollen darüber hinaus einen „Crédit d’impôt Solidarité“ prüfen, der tatsächlich geleistete Care-Arbeit anerkennt – für Kinder ebenso wie für pflegebedürftige Angehörige. So wollen wir Individualisierung und Chancengerechtigkeit mit familiärer Solidarität und der Anerkennung von Care-Arbeit verbinden.
Die Idee eines solchen Solidaritäts-Steuerkredits ist auch mit Blick auf andere Länder aus den Diskussionen in unserer Arbeitsgruppe über die geplante Individualisierung entstanden. Auch die Stellungnahmen der Arbeitnehmer*innenkammer und der Cellule scientifique zeigen, wie komplex die Frage der steuerlichen Berücksichtigung familiärer Situationen ist.
Der politische Zeitplan der Regierung lässt leider kaum Zeit für eine grundlegendere Reform: Statt diese Fragen vertieft zu prüfen und den Entwurf gegebenenfalls weiterzuentwickeln, soll das Gesetz möglichst schnell verabschiedet werden, damit die neue Steuerklasse im Wahljahr 2028 in Kraft treten kann. Ein solches Vorgehen stellt für uns politisches Kalkül vor steuerliche Gerechtigkeit.